Die neue Düsseldorfer Tabelle (DT) 2022 beinhaltet im Hinblick auf den Kindesunterhalt eine erhebliche Änderung gegenüber den Vorjahren. Während bislang in der DT nur Einkommen bis 5.500 € berücksichtigt wurden, weist diese jetzt Einkommen bis 11.000 € aus. Unterhaltspflichtige mit hohem Einkommen – eben über 5.500 € – werden beim Kindesunterhalt also ab sofort stärker zur Kasse gebeten. In der höchsten Einkommensgruppe, ab einem Nettoeinkommen von 9.501 €, beträgt der Kindesunterhalt, je nach Alter des Kindes nunmehr zwischen 792 und 1.138 €, abzüglich des halben Kindergeldes.