Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie hier: Datenschutz
Wenn Sie Erbe geworden sind, sei es aufgrund eines Testaments, sei es aufgrund gesetzlicher Erbfolge, ist es vor allem anderen Ihre wichtigste Aufgabe zu prüfen, ob die vorhandenen Vermögenswerte in der Erbmasse die Verbindlichkeiten übersteigen. Denn der Erbe haftet auch für alle Schulden des Erblassers. Ist der Nachlass überschuldet, schlagen Sie das Erbe am besten gleich aus. Aber Achtung: Dafür gilt eine Frist von sechs Wochen, nachdem sie vom Tod des Erblassers bzw. vom Anfall der Erbschaft erfahren haben. Haben Sie die Ausschlagungsfrist versäumt, besteht eventuell noch die Möglichkeit, die Annahme der Erbschaft anzufechten. Außerdem können Sie mit Hilfe einer Nachlassverwaltung und / oder mit Hilfe eines Nachlassinsolvenzverfahrens auch noch nach Anfall der Erbschaft Ihre Haftung für Nachlassschulden begrenzen.
Erfahren Sie dazu mehr im folgenden Video. Beachten Sie bitte: Droht Ihnen eine persönliche Haftung für Nachlassschulden, dann ist der sofortige Termin beim Fachanwalt für Erbrecht absolut unvermeidlich.
Beratungstermin vereinbaren
Bayerische Straße 31
10707 Berlin-Wilmersdorf
030 844 222 49
frank@kanzleifrank.com
Gerne rufen wir Sie an, wenn Sie das folgende Formular ausfüllen. Oder sie melden sich direkt bei uns unter 030 / 844 222 49