Die Errichtung eines Testaments

Wer ein Testament errichten möchte, kann das in den meisten Fällen formal wirksam und preiswert handschriftlich tun, ohne dass es dazu einer kostspieligen notariellen Beurkundung bedarf. Wählen Sie unter den verschiedene Testamentsformen, die für Sie am besten passende aus (Einzeltestament, gemeinschaftliches Testament, Erbvertrag). Wir als Rechtsanwälte für Erbrecht entwerfen das für Sie passende Testament. Natürlich auch unter Berücksichtigung von Pflichtteilsrechten und dem Ziel, anfallende Erbschaftssteuer soweit möglich zu vermeiden. Schildern Sie uns Ihre Wünsche für Ihre Nachlassplanung. Wir entwickeln für Sie die optimale Strategie und entwerfen auf dieser Grundlage Ihr Testament.

Video: Wie errichte ich ein Testament?
Wie errichte ich ein Testament?
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Wenn man ein Testament verfassen möchte, gilt es zunächst zu hinterfragen, ob man ein solches überhaupt noch wirksam errichten kann. Voraussetzung dafür ist, dass man die Tragweite seiner Entscheidungen und deren Auswirkungen vollständig überblicken kann und das 16. Lebensjahr bereits vollendet hat. Erfahren Sie in diesem Video, welche weiteren Voraussetzungen für die Errichtung eines wirksamen Testaments vorliegen müssen und wann eine Testunfähigkeit vorliegt.

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