Ihre Ansprechpartner
Unsere Kanzlei besteht aus fünf Anwältinnen und Anwälten, die ausschließlich im Familienrecht und Erbrecht tätig sind. Diese Spezialisierung (drei Fachanwälte) sichert Ihnen maximales juristisches Know-how und herausragende Erfahrung, wenn juristische Expertise in diesen Rechtsgebieten gefragt ist. Außerdem steht Ihnen dadurch Montag bis Donnerstag zwischen 9.00 Uhr und 19.00 Uhr und Freitag zwischen 9.00 Uhr und 17.00 Uhr immer ein Anwalt als Ansprechpartner zur Verfügung, wenn schnelles Handeln erforderlich ist. Dieses Angebot werden Ihnen nur sehr wenige Familien- oder Erbrechtskanzleien machen können.
Fachanwalt für Familienrecht
Als Fachanwalt für beide Rechtsgebiete stehe ich Ihnen für die Lösung aller Probleme im Erb- und Familienrecht zur Verfügung. Der Schwerpunkt meiner Arbeit ist die Auseinandersetzung gemeinsamen Vermögens. Sei es die Trennung des gemeinsamen Vermögens von Ehegatten, sei es die Auflösung einer Erbengemeinschaft. Als ehemaliger Geschäftsführer der Spiegel-Verlagsgruppe bringe ich besonderes betriebswirtschaftliches Know-how mit, was bei der Aufteilung von gemeinsamer Immobilien, Firmen oder Wertpapierdepots von erheblicher Bedeutung ist.
Seit mehr als zehn Jahren arbeite ich für meine Mandanten ausschließlich auf den Gebieten des Familien-, Erb-, und Sozialrechts. Durch mein Wissen und die Erfahrungen aus hunderten Mandanten gibt es kaum eine Fallkonstellation, die ich nicht schon einmal für einen Mandanten bearbeitet habe. Mein Spezialgebiet in der Kanzlei ist aufgrund meiner perfekten Türkischkenntnisse die Beratung und Vertretung türkischsprachiger Mandanten. Ich bin verheiratet und habe zwei kleine Kinder.
Als langjährige Anwältin für Familienrecht verfüge ich über Erfahrungen aus unzähligen
Mandaten in allen Bereichen des Familienrechts. Mein Spezialgebiet ist das Unterhaltsrecht (Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, Ehegattenunterhalt, Elternunterhalt).
Selbstverständlich berate und vertrete ich Sie genauso bei Trennung und Scheidung sowie in Umgangs- und Sorgerechtsverfahren.
Nach bald dreißig Jahren Anwaltserfahrung kann ich Ihnen eine erstklassige Beratung und Vertretung auf dem Gebiet des Familienrechts guten Gewissens zusichern. Ob Streit um Unterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, den Hausrat, das Sorgerecht oder das Umgangsrecht – bei mir sind Sie hier immer in guten Händen. Ich bearbeite in der Kanzlei Dr. Frank bundesweit Anträge auf Namensänderung.
Ich berate und vertrete seit über 15 Jahren Mandant*innen in allen Fragen rund um Trennung und Scheidung. Wichtig ist mir hierbei, meine oftmals auch internationalen Mandant/innen
einfühlsam durch diese persönlich schwierige Umbruchsphase zu begleiten. Ich erläutere Ihnen Ihre Handlungsoptionen betreffend Scheidung, Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung
sowie Sorge- und Umgangsrecht und vertrete Ihre Interessen effizient ohne dabei das übergeordnete Ziel einer nachhaltigen Beruhigung und Klärung der familiären Situation aus den Augen zu verlieren.
Ich berate Mandantinnen und Mandanten in allen rechtlichen Fragen, die im Zusammenhang mit einer Scheidung auftreten. Ein besonderer Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt im Umgangsrecht, bei dem ich Sie engagiert und einfühlsam begleite. Zudem bin ich Expertin im Namensrecht und unterstütze meine Mandantinnen und Mandanten kompetent bei allen namensrechtlichen Anliegen. Dank meiner Erfahrung in der Zusammenarbeit mit den zuständigen Standesämtern weiß ich genau, welche Schritte für eine erfolgreiche Namensänderung erforderlich sind.
Ich bin in der Kanzlei Dr. Frank vor allem für das Einreichen von Scheidungsanträgen zuständig, auch in internationalen Fällen. Darüber hinaus verfüge ich über große Erfahrung im Bereich der Zwangsvollstreckung.
Als Rechtsanwalt für Erbrecht und zertifizierter Testamentsvollstrecker bin ich in allen Bereichen des Erbrechts tätig. Ich vertrete Mandanten sowohl in streitigen Erbangelegenheiten, insbesondere vor Nachlassgerichten, sowie bei komplexen Testamentsgestaltungen und Nachlassabwicklungen. Weitere Schwerpunkte sind Betriebs – und Firmenübergaben sowie Nachfolgeregelungen bei Übertragungen an die nächste Generation. Darüber hinaus betreue ich Erbrechtsangelegenheiten mit innereuropäischem und US-amerikanischem Bezug. Hierbei berate ich gerne auch auf Englisch.
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Kanzlei Dr. Frank Rechtsanwalts-GmbH
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